Haben wir Ihr Interesse an unserem Markt geweckt und Sie möchten sich als Aussteller auf unserem KUNST.MARKT.GENUSS. bewerben?

Dann dürfen Sie gerne untenstehendes Kontaktformular ausfüllen, wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung KUNST.MARKT.GENUSS. am 26. & 27. Juni 2021 in Burkheim

1.     Es ist ausschließlich die Präsentation und der Verkauf von selbstgefertigten, künstlerischen Arbeiten und kunsthandwerklich hergestellten Waren erlaubt. Handelswaren sowie Arbeiten aus Drittwelt-Ländern sind nicht zugelassen. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellungsgegenständen behält sich die Veranstalterin vor. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Standgebühr bleibt hiervon unberührt.

2.    Der Stand und die Standausstattung sind selbst mitzubringen. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung (siehe festgesetzte Öffnungszeiten) ordnungsgemäß ausgestattet und überwiegend von der Person besetzt sein, die die Produkte hergestellt hat.

3.      Bei Überschreitung der angemeldeten Standgröße, behalten wir uns eine Nachberechnung vor. 

4.      Der Standaufbau ist am Freitag, 25.06.2021 von 17.30-19.00 Uhr, am Samstag sowie Sonntag von 08.00-10.30 Uhr möglich. Der Abbau der Stände (ganz oder teilweise) vor Veranstaltungsschluss ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Standmiete zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausstellungsgelände mit dem Fahrzeug an den Markttagen bis 1 Stunde vor Marktbeginn erreichen können. Wenn Sie schon am Freitag, den 25.06.2021 aufbauen möchten, dann bitten wir um vorherige Anmeldung!

5.      Nach Abbau des Standes muss die Reinigung der Standfläche sowie die Entsorgung des verursachten Mülls vom Aussteller getragen werden. Bitte Besen und Müllsäcke mitbringen.

6.      Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf dem im beiliegenden Lageplan markierten  Parkplatz erlaubt. Das Marktgelände ist von diesem Parkplatz aus in ca. 3 Gehminuten zu erreichen. Das Parken in den Straßen und Gassen rund um die Mittelstadt ist verboten. Diese müssen unbedingt frei gehalten werden.

7.      Jeder Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der öffentlichen Vorschriften und Gesetze verantwortlich – insbesondere Arbeitsschutzgesetze, Feuerschutz, Unfallverhütungs- und gewerbebehördliche Vorschriften. Es besteht Preisauszeichnungspflicht. Name und Anschrift des Ausstellers müssen gut leserlich sichtbar sein.

8.      Für Stand und Waren haftet jeder Anbieter selbst. Ebenso für Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder seine Gehilfen verursacht werden. Eine Haftung der Veranstalterin am Ausstellungsgut ist ausgeschlossen. Für den Schutz und die Versicherung von Stand und Ausstellungsgütern vor Diebstahl und Beschädigung durch Dritte muss der Anbieter grundsätzlich selbst Sorge tragen. Bitte beachten Sie, dass die Stände nachts nicht bewacht werden. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung wird dringend empfohlen.

9.      Der Anbieter darf nur VDE-zugelassene Elektrogeräte und Kabel verwenden. Verwendete Kabeltrommeln sind vollständig abzurollen. Für Schäden aus mangelnden Elektroanwendungen haftet der Nutzer.

10.   Die Veranstalterin versichert die Veranstaltung gegen Haftpflicht.

11.   Der Verkauf von Waren an Besucher ist innerhalb der gesamten Öffnungszeiten zulässig (kein Sonntagsverkaufsverbot). Die Abgabe von Speisen und  Getränken gegen Entgelt ist nicht gestattet.

12.   Der Antrag auf Zulassung zum Markt kann von Seiten des Ausstellers innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Teilnahmebestätigung bei der Stadt Vogtsburg entschädigungslos (schriftlich) widerrufen werden. Bei späterer Absage wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 fällig. Storniert ein Anbieter seine Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bleibt die Standgebühr in voller Höhe fällig.

13.   Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt ausschließlich durch die Veranstalterin. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

14.  Bei einer Zuwiderhandlung gegen die Veranstaltungsbedingungen kann die Veranstalterin den Stand entschädigungslos unter Einbehaltung der Standgebühr und der Nebenkosten schließen. Der Aussteller akzeptiert während der gesamten Veranstaltung auf dem gesamten Gelände das Hausrecht der Veranstaltungsleitung.

15.  Falls zwingende Gründe vorliegen, können sich Veranstaltungstermin, Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen ändern oder die Veranstaltung      abgesagt werden. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, werden Standmieten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zurück erstattet. Wird der Markt wegen Unwetter abgebrochen, behält sich die Veranstalterin vor, die Standmieten in voller Höhe einzubehalten.

16.  Erfüllungsort ist der Ort an dem die Veranstalterin ihren Sitz hat. Das gilt auch für den Gerichtsstand.

 


Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl
Bürger- und Gästeinformation
Bahnhofstraße 20
79235 Vogtsburg-Oberrotweil
Tel. 07662 94011
Fax 07662 812-62
info@vogtsburg.de

 

 

 

 

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

08.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Samstag
09.30 - 13.00 Uhr